Zehn Punkte für wirksamen Klimaschutz im Gebäudesektor

Klimaschutz beginnt lokal – die Energieeffizienz von Gebäuden zählt dabei zu den wichtigsten Aufgaben. Als Hilfestellung für Kommunen hat das Passivhaus Institut ein neues Positionspapier veröffentlicht. In zehn Punkten werden konkrete Empfehlungen gegeben, wie Städte und Gemeinden ihr Engagement wirkungsvoll voranbringen können. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Passivhaus-Standard, der beim Heizenergiebedarf Einsparungen von bis zu 90 Prozent ermöglicht.

Positionspapier des Passivhaus Instituts zum Einsatz von Passivhaus-Technologie als Beitrag zum kommunalen Klimaschutz im Gebäudebereich
Klimaschutz geht uns alle an. Langfristig müssen wir unseren Energieverbrauch signifikant senken, um effektiven Klimaschutz zu betreiben. Das heißt, der effiziente Einsatz der verfügbaren Energie und Energieeinsparungen haben höchste Priorität. Städte und Kommunen sind dabei wichtige Akteure, denn Klimaschutz beginnt lokal – bei jedem Einzelnen, in jeder einzelnen Kommune, in jeder einzelnen Region.

Der Anteil des Energieverbrauchs der Gebäude am Gesamtenergieverbrauch beträgt im europäischen Durchschnitt etwa 40 %. Deshalb haben signifikante Verbesserungen in der Energieeffizienz der Gebäude deutliche Auswirkungen auf die energetische Gesamtbetrachtung einer Stadt, einer Gemeinde oder eines Bezirks. Wegen der langen Lebensdauer der Gebäude ist ein konsequentes Vorgehen hierbei besonders wichtig.

Das Passivhaus Institut setzt sich seit mehr als 20 Jahren für die Verbreitung des Passivhaus-Standards ein, mit dem im Neubaubereich  Verbesserungen von 40 - 75 % und bei Sanierungen Verbesserungen von 75 - 95 % beim Gesamtenergieverbrauch erreicht werden können.

Das Passivhaus Institut hat folgende 10 Punkte erarbeitet, die als Umsetzungshilfe dienen sollen, kommunalen Klimaschutz im Gebäudebereich wirkungsvoll voranzubringen.

10 Punkte-Programm für kommunalen Klimaschutz im Gebäudebereich
1) Eigene Neubauten der Stadt / Kommune werden nur noch im Passivhaus-Standard errichtet. Erneuerbare Energien sind nach Möglichkeit einzusetzen: zusätzlicher Ausbau des Gebäudes mit erneuerbaren Energieerzeugern zum „Passivhaus Plus“ (mit vollständig nachhaltiger Versorgung) oder „Passivhaus Premium“ (mit Überschuss an erzeugter Energie aus regenerativen Quellen). Das gilt auch für angemietete Neubauten. In allen Fällen gilt ein Bedarf für Heizen und Kühlen von jeweils unter 15 kWh/m²a nach PHPP. Sanierungen von eigenen oder angemieteten Gebäuden werden auf EnerPHit-Sanierung  unter 25 kWh/m²a nach PHPP bzw. Faktor-10-Sanierung durchgeführt. Auch bei Sanierungen sind erneuerbare Energien zu berücksichtigen. Die Sanierungen sind mit passivhaus-tauglichen Komponenten umzusetzen.

2) Städtische und Gemeinde Grundstücke werden nur noch mit der Auflage verkauft, dass auf diesen unter Integration von erneuerbaren Energien nach dem Passivhaus-Standard gebaut oder mit Passivhaus-Komponenten saniert wird. Entsprechende Nachweise (z.B. eine Vorplanung mit PHPP) sind vorzulegen.

3) Die kommunale Stadtplanung ist klimagerecht. Es werden die topographische Situation, Orientierung zur Sonne, Hauptwindrichtung, Kompaktheit und Verschattung berücksichtigt. Ergänzt wird dies durch entsprechende Vorgaben bezüglich Haustechnik und energetischer Versorgung.

4) Stadteigene Wohnungsunternehmen werden dazu verpflichtet, ihre neuen Gebäude im Passivhaus-Standard zu errichten und ihren Bestand mit Passivhaus-Komponenten mit der Integration von erneuerbaren Energien zu sanieren.

5) Eigenes städtisches/kommunales finanzielles Anreizprogramm für kommunale Investoren und private Hausbesitzer, um diese dazu zu motivieren, sich durch Bauen im Passivhaus-Standard und Sanieren mit Passivhaus-Komponenten und dem Einsatz von erneuerbaren Energien am Klimaschutz zu beteiligen.

6) Eine Qualitätssicherung durch sogenannte Meilensteinprüfungen wird eingeführt: Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, erster Baustellentermin (am Ende der Rohbauphase), zweiter Baustellentermin (nach Fertigstellung der luftdichten Gebäudehülle), Fertigstellung, Abgleich der messtechnischen Protokolle und unabhängige Zertifizierung. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der geforderte Standard auch tatsächlich eingehalten wird.

7) Klimaneutrale Quartiere im Passivhaus-Standard werden als Pilotprojekte entwickelt.

8) Informationsveranstaltungen und Weiterbildungsmaßnahmen werden angeboten, die Investoren, Bauherren und Immobilienbesitzer (gewerblich und privat), Bewohner, Architekten, Handwerker, ortsansässige Unternehmer, Stadtplaner und politische Entscheidungsträger aufklären bzw. trainieren. Beratung vor Erteilung einer Baugenehmigung wird zur Pflicht. Entsprechende Beratungsstellen werden eingerichtet.

9) Einsatz von energiesparenden Haushaltsgeräten und Geräten der Haustechnik sowie der Austausch von Stromfressern wird durch entsprechende Maßnahmen wie z.B. Aufklärungskampagnen oder finanzielle Anreize unterstützt.

10) Im kommunalen Marketing wird eine einheitliche Kommunikation zum Bauen im Passivhaus-Standard und dem Einsatz von erneuerbaren Energien verankert. Kampagnen zu diesem Thema werden durchgeführt. Um die Breitenwirkung zu erhöhen, wird der Energieverbrauch von einzelnen Gebäuden exemplarisch verfolgt und veröffentlicht.

Das Passivhaus Institut ist davon überzeugt, dass diese Maßnahmen in ihrem Zusammenspiel signifikant zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemission im Gebäudesektor beitragen und die kommunalen Kassen nachhaltig entlasten. Es gibt europaweit zahlreiche Beispiele von Regionen, Städten und Kommunen mit insgesamt 37 Millionen Einwohnern, die diese Prinzipien bereits heute voll oder zum Teil  umsetzen und so profitabel ihren Teil zum Schutz unseres Klimas beitragen. Die Liste all dieser Vorbildregionen findet man unter:
www.passivhaus-austria.org/content/ph-regionen
Dieses Papier soll weitere Städte und Kommunen ermuntern, eine Reform des Gebäudesektors auch bei ihren zu initiieren – denn Klimaschutz geht uns alle an.
 

Passivhaus-Hotspot-Region Brüssel – Europas Hauptstadt zeigt wie’s geht
Besonderes Augenmerk unter den Passivhaus-Leuchtturmregionen verdient die Region Brussels-Capital, welche seit 2010 alle öffentlichen Bauten und ab 1.1.2015 sämtliche Neubauten in der Region Brüssel nur noch in Passivhaus-Standard errichten lässt. Ebenso werden in der Sanierung neue Maßstäbe gesetzt. Mit diesem Beschluss vom 3. März 2011, initiiert durch Frau E. Huytebroeck, Minister of Environment & Energy, setzt die Region Brussels-Capital das „Nearly Zero Energy Building“ der EU-Gebäuderichtlinie bereits um 6 Jahre früher konsequent als Mindeststandard um. Mit dem Impuls des ersten „Call for Proposals for Exemplary Buildings“ im Jahr 2007 wurde diese Entwicklung binnen 3 Jahren mit 117 Objekte mit 265.000 m² in Passivhaus-Standard, vom Mehrfamilienhaus, über Schulen und Kindergärten bis hin zu Bürobauten, initiiert.

Grund genug für alle Entscheidungsträger, Behördenvertreter, Bauträger, Investoren und Architekten sich selber ein Bild von dieser Erfolgsgeschichte zu machen, um für die eigene Region, Stadt oder Unternehmen Empfehlungen mitnehmen zu können. Die Passivhaus Austria lädt unter der Leitung von Günter Lang in Zusammenarbeit mit dem Büro von Bruxelles Environnement und Brussels Region daher am 24. April 2014 alle ein, diese hochkarätige Tour zur Passivhaus-Hotspot-Region Brussels-Capital mitzumachen, und sich aus erster Hand über die erfolgreiche Umsetzung zu informieren.

Zum Programm der Brüssel Reise

 

Titelfoto: Gemeindezentrum Ludesch; Fotocredits: Passivhaus Austria