Grenzen einer Komfortlüftung

  1. Eine Komfortlüftung ist keine Klimaanlage!
    Häufig glaubt man, dass hinter dem Begriff Komfortlüftung eine Klimaanlage steckt. Das ist nicht der Fall. Eine Klimaanlage sorgt für den Luftaustausch, regelt die Feuchtigkeit und kann den Raum heizen und kühlen. Diese Funktionalität ist teuer in der Anschaffung und aufwändig im Betrieb. Damit hat eine Komfortlüftung nichts zu tun. Eine Komfortlüftung sorgt ausschließlich für einen konstanten und energieeffizienten Luftaustausch. Die zugeführte Luft wird weder aktiv befeuchtet (nur eventuell Feuchterückgewinnung) noch gekühlt. Sie wird lediglich im Sommer mittels des kühleren Erdreichs vortemperiert. Dadurch bleibt die Raumluft im Sommer länger kühl. Eine Komfortlüftung ersetzt daher keinesfalls den baulichen sommerlichen Wärmeschutz!

  2. Luftheizung nur bei "echten Passivhäusern" möglich!
    An sich ist Luft nicht besonders geeignet, um Wärme zu transportieren. Nur wenn sie eine minimale Heizleistung (unter 10 W/m²) benötigen, d.h. ein Passivhaus haben, ist auch eine reine Luftheizung möglich. Diese Gebäudequalität muss aber tatsächlich gewährleistet sein, da sonst im Extremfall einzelne Räume nicht ausreichend beheizbar sind. Eine Luftheizung dient vor allem der Kostenreduktion, da auf eine „normale“ Beheizung mittels Radiator-, Fußboden- oder Wandheizung verzichtet werden kann. Durch die Koppelung der Heizfunktion an die Luftmenge kann die Luftmenge an sehr kalten Tagen jedoch nicht mehr optimal an den Bedarf (anwesend oder abwesend) angepasst werden. Eine reine Luftheizung wird daher nicht empfohlen. Kombisysteme mit einem kleinen wassergeführten Verteilsystem sind für hocheffiziente Einfamilienhäuser die erste Wahl.

  3. Störende Außengerüche werden bei üblichen Filtern nicht beseitigt!
    Wenn der Bauer nebenan seine Felder düngt oder der Nachbar im Winter Koks verfeuert, werden zwar die Russpartikel entfernt, nicht aber der Geruch.  Dazu wären Gasfilter (Aktivkohlefilter) notwendig, die aber teuer sind und nur über eine kurze Standzeit verfügen. Sie werden bei der Komfortlüftung daher nur selten eingesetzt. Bei großen Anlagen (Mehrgeschosswohnbau, Schulen usw.) schaltet ein Luftqualitätssensor gegebenenfalls die Lüftungsanlage aus.

  4. Eine kontrollierte Wohnraumlüftung ist keine ausreichende Maßnahme gegen passives Rauchen!
    Tabakrauch ist auch bei einer Lüftungsanlage riechbar. Da eine kontrollierte Wohnraumlüftung nur mit den hygienisch notwendigen Luftmengen arbeitet, kann sie diese enorme Geruchs- und Schadstoffbelastung nicht abführen.

  5. Sorgsamer Umgang mit Baustoffen, Einrichtung und Reinigungsmitteln ist auch bei Gebäuden mit Komfortlüftungen notwendig. Konkret bedeutet das, für den Innenraum nur Materialien und Stoffe auszuwählen, die wenige oder keine Schadstoffe an die Raumluft abgeben. Im Idealfall besitzen diese Materialien sogar ein Umweltzeichen. Eine Komfortlüftung lindert die Problematik, indem sie Schadstoffe verstärkt aus den Räumen hinaus transportiert. Die Lösung ist jedoch, schon die Entstehung von Schadstoffen im Innenraum zu verringern bzw. zu vermeiden.

  6. Jeder Raum muss zumindest ein öffenbares Fenster haben!
    Auch bei einer mechanischen Lüftungsanlage muss jeder Raum zumindest ein öffenbares Fenster haben, da die Luftmenge der Lüftungsanlage auf die hygienisch notwendige Luftmenge im Winter dimensioniert wird. Im Sommer sind aufgrund der höheren Außenluftfeuchten teils deutlich höhere Luftmengen notwendig die dann durch zusätzliche Fensterlüftung bereitgestellt werden können. Nur bei Vollklimaanlagen sind Räume ohne öffenbare Fenster möglich.