Energieeffizienz Politik in Deutschland

 

Passivhaus Förderung in Deutschland

Passivhaus in der höchsten KfW-Förderstufe – Anpassungen im PHPP 2012

 

Dank intensiver Diskussionen seitens des Passivhaus Instituts mit den Verantwortlichen der KfW werden Passivhäuser in den Programmen "Energieeffizient Bauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit der bestmöglichen Förderung (Effizienzhaus 40 / Passivhaus) berücksichtigt. Wie bisher kann das Passivhaus Projektierungs Paket (PHPP) als Nachweisverfahren für die Förderprogramme „Energieeffizient Bauen“ der KfW genutzt werden. Der Nachweis für das Effizienzhaus 40 / Passivhaus kann einfach mit dem PHPP erfolgen, wo die entsprechenden Formulare für den KfW-Nachweis mit der Neuauflage des PHPP 6.1 bereit stehen.

 

Höchste Förderung erreicht das Passivhaus mit folgenden PHPP-Nachweisen:

 

1. Heizwärmebedarf ≤ 15kWh/(m²a)

 

2. Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung und Warmwasser (inkl. Hilfsenergie), bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN nach EnEV nicht mehr als

  • 40 kWh/(m²a) (KfW-Effizienzhaus 55 - Passivhaus) bzw.
  • 30 kWh/(m²a) (KfW-Effizienzhaus 40 - Passivhaus) beträgt (Stand: Juli 2011).

 

3. Einheitlicher Klimadatensatz (Referenzklima Deutschland gemäß DIN V 4108-6)

 

Die besten energetischen Standards werden zusätzlich mit einem Tilgungszuschuss belohnt:

  5 % für ein KfW-Effizienzhaus 55 oder Passivhaus

10 % für ein KfW-Effizienzhaus 40 oder Passivhaus mit primärenergetisch optimierten Versorgungslösungen

 

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen:

http://www.kfw.de/ Programm Energieeffizient Bauen

 

 

 


 

Enerphit- Altbausierungsförderung in Hessen

 

Förderung für energetisch optimierte Modernisierung beschlossen:
Land Hessen fördert den Einsatz passivhaustauglicher Komponenten bei der Sanierung von privaten und öffentlichen Gebäuden

 

Darmstadt / Wiesbaden, 23. August 2012 – Mit dem Beschluss vom 25.7.2012 fördert das Land Hessen in Zukunft den Einsatz von Passivhaus-Komponenten bei der Modernisierung – WENN das Gebäude nach der Modernisierung einen Heizwärmebedarf von maximal 25 kWh/m² Wohnfläche im Jahr aufweist. Die zu erfüllende Anforderung entspricht damit genau den Kriterien für den EnerPHit-Standard.

Bei der "EnerPHit - Zertifizierten Modernisierung mit Passivhaus-Komponenten" ist entweder ein Heizwärmebedarf von maximal 25 kWh/(m²a) gefordert oder alternativ die durchgängige Verwendung von Passivhaus-Komponenten, um neben geringen Energiekosten vor allem ein hohes Maß an Behaglichkeit in den modernisierten Gebäuden sicher zu stellen.


Entscheidend ist die Verwendung einer kontrollierten Lüftung - denn dadurch wird auch die Luftqualität und so die Wohngesundheit verbessert. Hier hat das Land ebenfalls einen entscheidenden Baustein des Passivhaus–Konzeptes in den Richtlinien für die Förderung aufgenommen: gefördert werden ausdrücklich nur Projekte mit Lüftungs-Wärmerückgewinnung.


Für den Nachweis des künftigen Heizwärmebedarfs ist zudem ausdrücklich das Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) zugelassen. Dies erlaubt eine optimale Planung der Sanierungsmaßnahmen, die auch ökonomisch attraktiv ist.


„Das Land Hessen zeigt sich einmal mehr als Vorreiter“, so Prof. Dr. Wolfgang Feist, Leiter des Passivhaus Instituts. „Die Förderung hilft den Gebäudeeignern im Falle einer Sanierung genau das richtig zu tun: 'Wenn schon, denn schon' - das ist die Devise, denn mit Energieeffizienz lässt sich am meisten Geld sparen und gleichzeitig der Gebäudewert und die Behaglichkeit verbessern.“


Sowohl der Hinweis als auch das neugefasste Merkblatt wurden im Staatsanzeiger Nr. 33 veröffentlicht.

Sie finden die ganze Pressemitteilung als pdf-Datei im Anhang.

Dazu finden Sie den Link zur Pressemitteilung vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

 


 

Alle weiteren Passivhaus relevanten Förderungen innerhalb Deutschlands finden Sie unter

www.ig-passivhaus.de