Energieeffizienz Politik in der EU

Da der Gebäudesektor für 40 Prozent des Energieverbrauches verantwortlich zeichnet, ist der Passivhaus-Standard die beste und kostengünstigste Lösung dafür. Die EU-Kommission hat mit dem Energieeffizienzplan und der EPBD 2010 mit dem „Nearly zero energy building“ ab 2021, die Weichen zur europaweiten Umsetzung höchster Energieeffizienzstandards gestellt. "Es ist im strategischen Interesse Europas, sich so rasch als möglich aus der Abhängigkeit Europas von Energieimporten loszulösen“, betonte Clemens Haury von der EU-Kommission (Directorate General for Energy) bei der 15. Internationalen Passivhaustagung.

 

 

 2012-10-25

Energieeffizienz Richtlinie

Auszüge aus der Energieeffizienz Richtlinie:

(17) Die Gebäuderenovierungsquote muss erhöht werden, da der Gebäudebestand der Einzelsektor mit dem größten Energieeinsparpotenzial ist. Außerdem sind Gebäude entscheidend dafür, dass das Ziel der Union, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80-95 % gegenüber 1990 zu senken, erreicht wird. Gebäude im öffentlichen Eigentum haben einen erheblichen Anteil am Gebäudebestand und eine große öffentliche Wahrnehmung. Daher ist es angebracht, eine jährliche Renovierungsquote für die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats im Eigentum der Zentralregierung befindlichen und von ihr genutzten Gebäude festzulegen, um deren Energieeffizienz zu verbessern. Diese Renovierungsquote sollte unbeschadet der in der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf Niedrigstenergiegebäude gelten. Die Verpflichtung in dieser Richtlinie zur Renovierung von Gebäuden der Zentralregierung ergänzt jene Richtlinie, nach der die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass bei einer größeren Renovierung bestehender Gebäude deren Gesamtenergieeffizienz verbessert wird, damit sie Mindestanforderungen an die Energieeffizienz genügen. ... Die Pflicht zur Renovierung von Flächen von Gebäuden der Zentralregierung sollte für Verwaltungseinheiten gelten, deren Zuständigkeit sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt. Wenn in einem Mitgliedstaat für einen bestimmten Zuständigkeitsbereich keine einschlägige Verwaltungseinheit existiert, die das gesamte Hoheitsgebiet abdeckt, sollte diese Pflicht für die Verwaltungseinheiten gelten, deren Zuständigkeiten gemeinsam das gesamte Hoheitsgebiet abdecken.

2012/27/EU 
2011-02-16

Energieeffizienz in den Gebäuden der europäischen Institutionen

Antrag für eine Entschließung des Europäischen Parlaments zu Energieeffizienz in den Gebäuden der europäischen Institutionen

Eingereicht von Silvia-Adriana łicău, Fiona Hall, Claude Turmes, Anni Podimata,
Algirdas Saudargas

 

B7-0152/2011
2010-05-19

EPBD 2010 - Energy performance of buildings Directive 2010

RICHTLINIE 2010/31/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES  über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

 

Auszüge aus der EPBD 2010 Richtlinie:
In Art.2.2. heißt es: „Niedrigstenergiegebäude“ ein Gebäude, das eine sehr hohe, nach Anhang I bestimmte Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen — einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird — gedeckt werden"
Kommentar: Die Betonung liegt ausdrücklich bei der bestmöglichen Energieeffizienz des Gebäudes, der NICHT gegen einen höheren Anteil Erneuerbarer Energieträger aufgerechnet werden darf. Der Passivhaus-Standard erfüllt heute schon alle Kriterien dieses "Nearly zero energy buildings"

In Art. 9. gewährleisten u.a. die Mitgliedstaaten, dass
a) bis 31. Dezember 2020 alle neuen Gebäude Niedrigstenergiegebäude sind und
b) nach dem 31. Dezember 2018 neue Gebäude, die von Behörden als Eigentümer genutzt werden, Niedrigstenergiegebäude sind.

 

In Art. 12. bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen in den Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen in den kommerziellen Medien der in dem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes bzw. des Gebäudeteils angegebene Indikator der Gesamtenergieeffizienz genannt wird.

L 153/13
2008-01-31

Aktionsplan für Energieeffizienz
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Januar 2008 zu dem Thema „Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen“ (2007/2106(INI)) 

Auszüge aus dem Entschließungsantrag:

Darin wurde vom EU-Parlament unter dem Kapitel "Energieeffizienzanforderungen an Gebäude" u.a. unter Pkt. 29. die EU-Kommission aufgefordert "... als verbindliche Bestimmung vorzuschlagen, dass alle neuen Gebäude, die Heizung und/oder Kühlung benötigen, ab 2011 nach Normen für Passivhäuser oder gleichwertigen Normen für Nichtwohngebäude gebaut werden müssen, und eine Bestimmung vorzuschlagen, wonach ab 2008 Lösungen für passive Heizung und Kühlung verwendet werden müssen".

C 68 E/18